Hilfreiche Infos für die Reise nach Tschechien

 

Die unmittelbare Nähe zur tschechischen Grenze lädt die Besucher des ArberLandes ein zu einem Kurztripp oder Tagesausflug in den benachbarten Böhmerwald. Checkliste, Einreise- und Zollbestimmungen, Geldeinfuhr: Wir sagen Ihnen, was Sie bei der Reise nach Tschechien beachten müssen.

Einreisebestimmungen für Tschechien
Bürger aus EU-Staaten:
Seit 2004 ist die Tschechische Republik Mitglied der EU, am 21. Dezember 2007 ist sie dem Schengener Abkommen beigetreten. Die Grenzschranken zwischen den Nachbarländern gehören seitdem der Vergangenheit an. Auf dem Gebiet der Schengen-Staaten dürfen die Bewohner der Vertragsstaaten die Grenzen ohne Einreisekontrolle übertreten. Die Pflicht, stets seinen Reisepass oder Personalausweis bei sich zu tragen, bleibt aber bestehen.

Bürger aus Nicht-EU-Staaten:

Besucher aus anderen Ländern benötigen einen Reisepass, der ab Einreisedatum noch mindestens sechs Monate gültig ist. In manchen Fällen ist sogar ein Reisevisum erforderlich.

Checkliste für Reisen nach Tschechien
Bei Reisen in EU-Länder, insbesondere Tschechien und Polen, sind folgende Dinge erforderlich oder empfehlenswert:

Für jeden Reisenden:

  • Personalausweis oder Reisepass  Europäische Krankenversicherungskarte – sie ist auf der Rückseite der normalen Krankenversicherungs-Chipkarte (elektronische Gesundheitskarte) enthalten
  • Auslandsreisekrankenversicherung – ist nicht zwingend notwendig, übernimmt aber die Kosten für eventuell anfallende Zusatzleistungen wie Rücktransport nach Deutschland.
Für Autofahrer:
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Führerschein (am besten EU-Führerschein, aber auch ältere Modelle werden anerkannt)
  • Gültige TÜV- und ASU-Plaketten
  • Vignette für Autobahnen
  • Verbandskasten
  • Warndreieck
  • Warnweste
  • Ersatzglühlampen
  • Schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters, falls der Fahrer nicht selbst der Halter des Pkw ist
  • Grüne Versicherungskarte (ist nicht mehr Pflicht, aber hilfreich)
  • Alkoholverbot
  • Kindersitz für jedes Kind unter 12 Jahren, 36 kg und 1,50 m
Für Radfahrer:
  •    Radfahrer unter 18 Jahren müssen in Tschechien einen Helm tragen. In Deutschland und Polen sind   
       Fahrradhelme nicht Pflicht, nur empfohlen.
Einreise mit Haustieren nach Tschechien
Wer mit einem Tier nach Tschechien reisen möchte, hat die Bedingungen jenes Landes einzuhalten, aus dem das Tier ausgeführt wird, sowie die für die Überführung von Tieren geltenden Regelungen der Tschechischen Republik.

Erfordernisse bei der Einreise mit Tieren:

  • Pass (der sogenannte Heimtierausweis, Pet Passport) oder Bescheinigung über die Erfüllung der
    Einfuhrbedingungen des jeweiligen Landes, die von einem dazuermächtigten Tierarzt ausgestellt wurde.
  • Mikrochip oder Tätowierung zur Identifizierung des Tieres
  • Nachweis über Tollwut-Schutzimpfung
Geld-, EC- und Kreditkarten in Tschechien
Die offizielle Währung in der Tschechischen Republik ist die tschechische Krone (CZK). Tschechien ist seit dem 1. Mai 2004 Mitgliedsstaat der EU, der Euro wird nicht vor 2010 eingeführt.

In der Tschechischen Republik können Sie bar und bargeldlos bezahlen. In den meisten Supermarktketten, im Elektrohandel, an Tankstellen oder in Restaurants werden auch Euro akzeptiert. Für den Geldtausch stehen Banken und zahlreiche Wechselstuben zur Verfügung.

In der Tschechischen Republik finden Sie ein dichtes Netz an Geldautomaten, an denen mit allen gängigen internationalen Kreditkarten Geld abgehoben werden kann (Visa, MasterCard, Plus, Maestro, Cirrus u.v.m.). In den meisten Geschäften, Tankstellen und Restaurants kann die Rechnung mit Kredit- oder Geldkarte beglichen werden.

Zollbestimmungen
Beim Warentransport in die Tschechische Republik wurden bei einigen Produkten Limits festgelegt. Bei Überschreitung der festgelegten Menge sind die Waren steuerpflichtig und der Transporteur hat am Zoll die genaue Anzahl zu melden.

Die zugelassene Menge der transportieren Ware ist je Ausfuhrland unterschiedlich. Zwischen den EU-Staaten ist eine höhere Menge erlaubt als beim Kontakt mit Drittstaaten.

Geldeinfuhr
Bei der Einfuhr von Geld, Reiseschecks oder Geldgutscheinen mit einem Wert von über 10.000 Euro ist der Betrag dem Finanzministerium der Tschechischen Republik in Form eines Vordruckes, der auf den Zollämtern erhältlich ist, zu melden.

Steuerrückerstattung
Touristen aus Ländern, die nicht zur EU gehören, können die Rückerstattung der Mehrwertsteuer (DPH) einer Ware beantragen, deren Preis inkl. MwSt. über 2.000 CZK beträgt. Hierzu müssen Sie dem Zollbeamten an der Grenze die Rechnung samt Stempel und das Warenausfuhrformular vorlegen und nachweisen, dass sie die Ware mitführen. Das Geld erhalten Sie dann nach der Rückkehr in die Tschechische Republik entweder direkt beim Händler oder am Prager Flughafen Ruzynì zurück. Der Anspruch auf Steuerrückerstattung erlischt, wenn er nicht binnen sechs Kalendermonaten ab dem Ende jenes Kalendermonats geltend gemacht wird, in dem der Einkauf der Ware erfolgt ist.

Tschechische Feiertage
  • 1. Januar:                     Neujahr  
  • beweglich:                   Ostermontag 
  • 1. Mai:                           Tag der Arbeit  
  • 8. Mai:                           Staatsfeiertag - Tag der Befreiung vom Faschismus (1945)  
  • 5. Juli:                           Staatsfeiertag - Tag der slawischen Glaubensapostel Kyrill und Method  
  • 6. Juli:                           Staatsfeiertag - Tag der Hinrichtung des Magisters Jan Hus (1415)  
  • 28. September:           Tag der Tschechischen Staatlichkeit aus Anlass des Todestages des                                                                Landespatrons, des böhmischen Fürsten Václav (Wenzel), Symbolfigur                                                             des tschechischen Staates und der tschechischen Identität  
  • 28. Oktober:                 Tag der Entstehung des selbständigen tschechoslowakischen Staates (1918)  
  • 17. November:            Tag der Studentenbewegung für Freiheit und Demokratie  
  • 24. Dezember:            Heiligabend  
  • 25. Dezember:            Erster Weihnachtsfeiertag
  • 26. Dezember:            Zweiter Weihnachtsfeiertag
An Samstagen, Sonntagen und Staatsfeiertagen sind die meisten Ämter und Banken geschlossen. An Sonntagen und Feiertagen sind auch die meisten Geschäfte geschlossen, während Supermärkte und Hypermärkte in der Regel ohne größere Einschränkungen geöffnet sind.

Verkehr an den Wochenenden und Feiertage
Die öffentlichen Verkehrsmittel fahren nicht so oft wie an Werktagen. Andere Fahrpläne mit weniger häufigen Verbindungen gelten auch in den Sommerferien.

Schulferien
Die großen Schulferien sind im Sommer (der ganze Juli und August). Außerdem haben die Kinder an Weihnachten (in der Regel vom 23. Dezember bis 3. Januar) sowie im Frühjahr frei (eine ganze Woche, je nach Standort der Schule).


 
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